WICHTIG – LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG
Zum besseren Verständnis dieser Vereinbarung über Software und Cloud-Dienste wurde dieser Überblick erstellt. (Im englischen Original) Großgeschriebene Begriffe sind unten definiert. Die Vereinbarung umfasst:
- Artikel 1: Struktur; Allgemeine Bestimmungen: Spezielle Bestimmungen für Software und allgemeine rechtliche/kommerzielle Bestimmungen für alle Software und Cloud-Dienste von Rockwell Automation.
- Artikel 2: Cloud-Dienste: Spezielle Bestimmungen, welche nur für die Cloud-Dienste von Rockwell Automation gelten.
- Artikel 3: Lokale Software: Spezielle Bestimmungen, welche nur für die lokalen Softwareangebote von Rockwell Automation gelten, die in Ihren Einrichtungen installiert werden.
ARTIKEL 1 – STRUKTUR
1.1 Struktur der Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) und Rockwell Automation. Diese Vereinbarung verleiht Ihnen das Recht zur Nutzung der Software. In dem Bestellformular ist die Software beschrieben, auf welche diese Vereinbarung Anwendung findet, einschließlich weiterer, zwischen Ihnen und Rockwell Automation vereinbarter spezieller Bestimmungen. Jedes Bestellformular gilt als ein integrierter Bestandteil in diese Vereinbarung aufgenommen. Bei Widersprüchen zwischen einem Bestellformular und dieser Vereinbarung gilt das Bestellformular. Für den Fall, dass das Bestellformular ausdrücklich auf einen bestehenden Vertrag zwischen den Parteien verweist und diesen aufnimmt, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung ausschließlich bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den allgemeinen rechtlichen/kommerziellen Bestimmungen in Teil B dieses Artikels 1.
AKZEPTANZ. ROCKWELL AUTOMATION STELLT IHNEN DIE SOFTWARE UND/ODER CLOUD-DIENSTE NUR UNTER DER BEDINGUNG ZUR VERFÜGUNG, DASS SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN. DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN UND/ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE UND/ODER CLOUD-DIENSTE AKZEPTIEREN SIE DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG. FALLS SIE DIESE BESTIMMUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, FIRMA ODER JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIEREN, BESTÄTIGEN SIE AUSDRÜCKLICH IHRE BERECHTIGUNG, DIE BETREFFENDE PERSON, FIRMA ODER JURISTISCHE PERSON AN DIESE BESTIMMUNGEN ZU BINDEN. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE UND/ODER CLOUD-DIENSTE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG NUTZEN BZW. DARAUF ZUGREIFEN.
ARTIKEL 1 – ALLGEMEINE BEGRIFFE
TEIL A – SPEZIELLE BESTIMMUNGEN FÜR BESTIMMTE SOFTWARE
1.2 Allgemeine Begriffe, Definitionen.
1.2.1 Verbundenes Unternehmen: Juristische Person, die direkt oder indirekt von einer Partei oder gemeinsam mit einer Partei kontrolliert wird. Dabei bezeichnet „Kontrolle“ ein Eigentum, ein Stimmrecht oder einen Anteilsbesitz in Höhe von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der insgesamt zum betreffenden Zeitpunkt existierenden Anteile an der betreffenden juristischen Person.
1.2.2 Vereinbarung: Diese Vereinbarung über Software und Cloud-Dienste und jegliche Bestellformulare.
1.2.3 Cloud-Dienste: Das Software-as-a-Service Angebot, das im Bestellformular angegeben ist und Ihnen elektronisch übermittelt wird.
1.2.4 Ergänzende Software: Testversionen, Dienstprogramme, Plug-ins, Komponenten der Nutzeroberfläche und/oder Berichte, die nicht Bestandteil des Standardangebots der Software sind, Ihnen aber aus Gefälligkeitsgründen ohne Kostenaufschlag zur Verfügung gestellt werden.
1.2.5 Vertrauliche Informationen: (i) Die Software, (ii) die/das in der Software enthaltene(n) Technologie(n), Ideen, Know-how, Dokumentation, Prozesse, Algorithmen und Geschäftsgeheimnisse, (iii) alle Softwareschlüssel für die Software; (iv) alle sonstigen Informationen in schriftlichen oder elektronischen Medien, die zum Zeitpunkt der Offenlegung als „vertraulich“, „geschützt“ oder vergleichbar gekennzeichnet sind; und (v) Ihre elektronischen Daten und Informationen, die von Ihnen oder für Sie an die Cloud-Dienste übermittelt werden.
1.2.6 Angegebener Standort: der Ort des Systems, der Anlage und/oder der Anwendung, welche in Ihrem Besitz ist oder von Ihnen genutzt wird, wie im Bestellformular, Aktivierungszertifikat oder in einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien vereinbart.
1.2.7 Dokumentation: Die zum betreffenden Zeitpunkt aktuelle Softwaredokumentation, die Ihnen regelmäßig von Rockwell Automation bereitgestellt oder verfügbar gemacht wird.
1.2.8 Anlage: Alle physischen Ressourcen, Teilkomponenten, Unterkomponenten sowie deren Gruppierungen.
1.2.9 Leistungsmerkmal: Eine Àdd-On Funktion.
1.2.10 Schädlicher Code: Softwareviren, Würmer oder anderer Computercode, Dateien oder Programme, die dazu bestimmt sind, die Nutzung von Computersoftware oder -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu deaktivieren, zu unterbrechen, zu zerstören, umzuleiten, zu überwachen, einzuschränken oder anderweitig die Funktionalität von Computersoftware, hardware oder Telekommunikationsgeräten zu beeinträchtigen.
1.2.11 Lokale Software: Software, die auf dem Computer oder dem System einer Person oder Einrichtung, die die Software nutzt, installiert und ausgeführt wird; in Abgrenzung zu Cloud-Diensten.
1.2.12 Bestellformular: Bestelldokumente, einschließlich Angebotsunterlagen, die von Rockwell Automation herausgegeben werden und die erworbene Software, die Nutzungsdauer, den Nutzungstyp und andere relevante, zwischen Ihnen und Rockwell Automation vereinbarte Bestimmungen darlegen.
1.2.13 Zulässiger Nutzer: Eine Person, welche auf die Software zugreift, diese nutzt und/oder zur Nutzung der Software in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und der anwendbaren Bestellformulare von Ihnen autorisiert ist. Zulässige Nutzer umfassen ausschließlich Ihre Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer, Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden, die die Software ausschließlich zur Unterstützung Ihrer internen betrieblichen Zwecke nutzen.
1.2.14 Vorabversion der Software: Beta- oder andere Vorabversionen der Software, die Rockwell Automation Ihnen gegebenenfalls bereitstellt.
1.2.15 Wiederverkäufer-/VAR-Produkt: Ein Produkt, in welches die Software von einem Systemintegrator („SI“) oder Wiederverkäufer (Value-Added Reseller, „VAR“) integriert wurde.
1.2.16 Rockwell Automation: Rockwell Automation, Inc., eine Delaware-Corporation, und die verbundenen Unternehmen (einschließlich der in einem Bestellformular angegebenen oder dieses Bestellformular unterzeichnenden verbundenen Unternehmen) mit der Unternehmenszentrale in 1201 South 2nd Street, Milwaukee, Wisconsin 53204, USA.
1.2.17 Software: Computerprogramme, Technologie, Cloud-Dienste, Ergänzende Software, Firmware und zugehörige Medien oder Dokumentation von Rockwell Automation sowie jegliche Updates, Upgrades oder Erweiterungen dieser Komponenten oder von Teilen davon, einschließlich alternativer Versionen oder Änderungen.
1.2.18 Supportservices: Support- und Wartungsleistungen, einschließlich Updates, Upgrades oder Verbesserungen an der Software, wie im aktuellen Wartungs- und Support-Programm von Rockwell Automation beschrieben.
1.2.19 Nutzungsdauer: Die im Aktivierungszertifikat oder Bestellformular angegebene Zeitdauer.
1.2.20 Software von Drittanbietern: Software, die nicht von Rockwell Automation stammt und mit der Software geliefert wird oder Teil der Software ist.
1.2.21 Testversion der Software: Software, einschließlich Cloud-Dienste, die für eine begrenzte Zeitdauer für Testzwecke kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
1.2.22 Nutzungstyp: In Bezug auf lokal installierte Software: Personengebundene Nutzung, Gerätebasierte Nutzung, Standortbasierte Nutzung, Berechtigungsbasierte Nutzung oder Abonnementlizenz; in Bezug auf Cloud-Dienste: Zugriff auf Abonnementbasis. Die Nutzungstypen können einzeln oder in Kombination miteinander genutzt werden.
1.2.23 Sie/Ihr(e): entweder eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person, die die Software kauft.
1.3 Gewährung des Nutzungsrechts.
1.3.1 Lizenz oder Recht zur Nutzung. Unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten, alle fälligen Lizenz- oder Abonnementgebühren pünktlich zahlen und den Aktivierungsprozess befolgen, gewähren Rockwell Automation und die Drittlizenzgeber Ihnen eine beschränkte, persönliche, nicht übertragbare und nicht exklusive Lizenz die Software für die vereinbarte Nutzungsdauer für Ihre internen betrieblichen Zwecke in Übereinstimmung mit der Dokumentation und dem relevanten Bestellformular herunterzuladen, zu installieren und/oder zu nutzen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter und die zugelassenen Benutzer alle relevanten Bestimmungen dieser Vereinbarung befolgen. Jeglicher Verstoß durch Ihre Mitarbeiter und zugelassene Benutzer ist einem Verstoß durch Sie gleichgestellt. Jegliche Verwendung der Software durch zugelassene Benutzer darf ausschließlich zur Erfüllung Ihrer internen betrieblichen Zwecke erfolgen.
1.3.2 Wiederverkäufer-/VAR-Produkte. Ungeachtet Artikel 1, Abschnitt 1.20 („Abtretung“) dürfen Sie, wenn Sie ein SI oder VAR sind und die Software zum Zweck des Wiederverkaufs an einen Ihrer Endkunden in ein Wiederverkäufer-/VAR-Produkt integriert haben, die Software, sofern von Rockwell Automation in Ihrem Aktivierungszertifikat nicht anders festgelegt, nur an Ihren Endkunden abtreten, sofern er diese Vereinbarung akzeptiert und Sie den Vermerk zur Rechtsübertragung an der Software in Ihrem Rockwell Automation-Online-Konto ausfüllen. Wenn Sie als Endkunde ein Wiederverkäufer-/VAR-Produkt erhalten, bestätigen Sie, dass (i) Sie diese Vereinbarung akzeptiert haben und durch sie gebunden sind, (ii) der SI oder VAR nicht berechtigt ist, diese Vereinbarung zu modifizieren oder zu ergänzen oder anderslautende Zusagen bezüglich Sach- oder Rechtsmängelhaftung zu treffen, (iii) die ausschließlichen Pflichten von Rockwell Automation im Hinblick auf die Software in dieser Vereinbarung beschrieben sind und (iv) Sie sich wegen Defekten oder Mängeln des Wiederverkäufer-/VAR-Produkts oder Inkompatibilitäten mit der Software ausschließlich an den SI oder VAR wenden werden.
1.3.3 Änderungen an der Software. Rockwell Automation oder Drittlizenzgeber können gelegentlich Änderungen an der Software vornehmen. Änderungen für Cloud-Dienste werden von Rockwell Automation bereitgestellt. Änderungen an der lokalen Software werden Ihnen gemäß Ihrer aktiven Support-Services-Vereinbarung zur Verfügung gestellt und von Ihnen installiert. Sofern Sie für die Software gezahlt haben, wird Rockwell Automation angemessene Maßnahmen ergreifen, um Sie im Vorhinein über wesentliche Änderungen an der Software zu benachrichtigen.
1.3.4 Administration. Sie benötigen für die Nutzung der Software möglicherweise ein Nutzerkonto. Sie tragen die Verantwortung für alle Aktivitäten, die über Ihr Nutzerkonto ausgeführt werden. Sie sind dafür verantwortlich, alle Nutzer zu identifizieren und zu authentifizieren, den Zugriff durch solche Nutzer zu genehmigen und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den nicht autorisierten Zugriff auf Ihr Nutzerkonto zu verhindern. Sie sind für den Erhalt der Vertraulichkeit Ihrer Kontoinformationen und Kennwörter verantwortlich. Rockwell Automation verlässt sich auf die Informationen und Eingaben, die von jeder Person unter Verwendung Ihres Nutzerkontos und Ihres Kennworts übermittelt werden. Rockwell Automation kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden welche sich aus Ihrer Verletzung der obigen Verpflichtungen ergeben. Rockwell Automation haftet nicht für Schäden, die von Ihren Nutzern oder von Personen verursacht werden, die nicht zum Zugriff auf die Software berechtigt waren. Sofern Sie Kenntnis über eine unbefugte Nutzung Ihres Kennworts oder Nutzerkontos erlangen, werden Sie Rockwell Automation umgehend informieren.
1.3.5 Zulässige Nutzer. Sie sind für jegliche Nutzung der Software durch Ihre zulässigen Nutzer verantwortlich. Sie werden sicherstellen, dass Ihre zulässigen Nutzer alle relevanten Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Bestellformulare befolgen. Jeglicher Verstoß durch Ihre zulässigen Nutzer ist einem Verstoß durch Sie gleichgestellt. Zulässige Nutzer gelten gemäß dieser Vereinbarung nicht als Drittbegünstigte.
1.4 Einschränkungen.
1.4.1 Sie dürfen die Software nicht disassemblieren, zurückentwickeln, dekompilieren, modifizieren, übersetzen oder auf der Software basierende, abgeleitete Werke erstellen oder an ihr Verbesserungen vornehmen, außer in dem Umfang, in welchem die obigen Einschränkungen gesetzlich nicht zulässig sind. Sie dürfen nicht versuchen, die technischen Beschränkungen der Software oder Cloud-Dienste zu umgehen, insbesondere keine Passwörter oder sonstigen Sicherheitsvorkehrungen.
1.4.2 Außer wie hierin ausdrücklich angegeben, dürfen Sie die Software oder Leistungsmerkmale oder Funktionen der Software, unabhängig vom Grund, nicht an Dritte unterlizenzieren, vermieten, wiederverkaufen, verleasen, verleihen, übertragen oder anderweitig bereitstellen.
1.4.3 Sie dürfen die Software nicht für Benchmarking- oder andere Wettbewerbszwecke nutzen.
1.4.4 Sie dürfen von Rockwell Automation oder den Drittlizenzgebern in die Software eingefügte Logos, Marken, Urheberrechtsvermerke sowie andere Rechtsvermerke nicht entfernen, verkleinern, sperren oder modifizieren.
1.4.5 Sie dürfen die Software nicht nutzen, um Schulungsmaterialien zur Software zu erstellen, die verkauft, lizenziert, genutzt oder weitergegeben werden sollen, ausgenommen den internen Gebrauch der Dokumentation und Bildschirmabbildungen Ihrer Software-Anwendung. Die Verantwortung und Haftung hinsichtlich solcher, von Ihnen erstellter Schulungsmaterialien liegt ausschließlich bei Ihnen.
1.4.6 Sie dürfen die Software nicht unter Verstoß gegen die im Bestellformular festgelegten Metrik- und Nutzungsbeschränkungen, einschließlich der Anzahl der maximal zulässigen Nutzer, nutzen.
1.4.7 Sie dürfen keine Hardware-, Software- oder Programmiertechniken einsetzen, um Pooling von Verbindungen zu betreiben, Daten umzuleiten oder die Anzahl der für den direkten Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software erforderlichen Lizenzen zu reduzieren.
1.4.8 Sie dürfen die Software nicht zur Verarbeitung oder Speicherung vertraulicher, klassifizierter oder kontrollierter staatlicher Daten gemäß der Definition der geltenden staatlichen Gesetze verwenden.
1.4.9 Sie dürfen Tools, Nutzeroberflächen, Dienstprogramme, Programmiertechniken oder Befehlszeilen nicht für Zwecke nutzen, die nicht von Rockwell Automation genehmigt wurden.
1.4.10 Sie dürfen die Automationsschnittstelle oder andere in der Software programmierte Schnittstellen nicht in Verbindung mit Drittanbietersoftware verwenden, sofern dies nicht von Rockwell Automation schriftlich genehmigt wurde. Dies gilt auch, ohne darauf beschränkt zu sein, für Change-Management-Systeme.
1.5 Nutzung im Bildungsbereich. Software, die von einer Bildungseinrichtung zum Zweck der Lehre oder Forschung erworben wurde, darf ausschließlich zu Lehr- und Forschungszwecken genutzt werden. Die kommerzielle Nutzung der Software für Bildungszwecke ist untersagt. Nur der für die Software für Bildungszwecke registrierte Schulungsleiter/Professor ist berechtigt, Rockwell Automation zu kontaktieren, um technischen Support und Produktupdates zu erhalten. Sie dürfen Kopien der Arena-Simulationssoftware (des Datenträgers ohne Aktivierung) ausschließlich zu Bildungs-, Unterrichts- und Forschungszwecken erstellen.
1.6 Vorabversionen der Software; Testversionen; ergänzende Software.
1.6.1 Rockwell Automation kann Ihnen aus Gefälligkeitsgründen Zugriff gewähren auf (i) eine Vorabversion der Software, welche Ihnen zu Testzwecken eine Vorschau auf neue Funktionen ermöglicht; (ii) eine Testversion der Software zum Testen und zur Auswertung der Nützlichkeit der Software für Ihre Zwecke oder (iii) ergänzende Software zu Beispielzwecken oder zum Zugriff auf zusätzliche ergänzende Leistungsmerkmale. Die Vorabversion der Software, die Testversion und die ergänzende Software können zusätzlichen Bestimmungen in Bezug auf ihre Nutzung unterliegen. Um die Software nutzen zu können, müssen Sie diese Bestimmungen ggf. akzeptieren. Die Nutzung der Vorabversion der Software, der Testversion und der ergänzenden Software liegt in Ihrem Ermessen.
Sofern von den Parteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart, dürfen Sie die Testsoftware ab der ursprünglichen Bereitstellung dreißig (30) Tage lang nutzen.
1.6.2 Sie dürfen ergänzende Software, die in Form einer Vorlage oder als wiederverwendbarer Anwendungscode vorliegt, modifizieren und davon abgeleitete Werke erstellen, allerdings ausschließlich in Verbindung mit der Software, mit der die ergänzende Software bereitgestellt wurde.
1.6.3 Jegliche Nutzung der Vorabversion der Software, der Testversion und der ergänzenden Software unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung über die Software, mit der Ausnahme, dass sämtliche Vorabversionen der Software, Testversionen und ergänzende Software ohne jegliche Mängelgewähr bereitgestellt werden. Technischer Support für die Software ist ebenso wenig gewährleistet wie künftige Verbesserungen. Weiterhin ist sie nicht Bestandteil der Software-Standardsupportleistungen von Rockwell Automation. Rockwell Automation schließt sämtliche Haftungen und Gewährleistungen hinsichtlich der Vorabversion der Software, der Testversion und der ergänzenden Software aus. Dies gilt einschließlich der Gewährleistung für die objektive Beschaffenheit der Software, Gebrauchstauglichkeit, marktgängige Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Rechtsmängelgewähr sowie der Nichtverletzung der Rechte Dritter. Jegliche Nutzung der Software gemäß diesem Abschnitt erfolgt auf Ihr alleiniges Risiko und die Haftung für diese liegt allein bei Ihnen. Ihr ausschließliches Rechtsmittel bzw. unsere ausschließliche Haftung in Bezug auf die Software liegt gemäß diesem Abschnitt in der Beendigung Ihrer Nutzung der Software. Sie verzichten auf jegliche gegenwärtig bekannten oder später entdeckten Ansprüche gegen Rockwell Automation in Bezug auf die Vorabversion der Software, die Testversion und die ergänzende Software.
1.7 Drittanbietersoftware oder -dienste. Die Software kann Drittanbietersoftware oder -dienste, die die Annahme von Rechtsvermerken und/oder zusätzlichen Bestimmungen voraussetzt, enthalten, integrieren, umfassen oder im Bundle mit dieser angeboten werden. Die zum betreffenden Zeitpunkt aktuellen Rechtsvermerke und/oder zusätzlichen Bestimmungen von Drittanbietern werden im relevanten Bestellformular oder in der Hilfe oder in Info-Bildschirmen sowie license.txt- oder readme-Textdateien der Software angegeben oder als Teil der Cloud-Dienste dargelegt und dadurch Teil dieser Vereinbarung bzw. durch Verweis in sie aufgenommen oder wie in der Dokumentation vorgesehen. Darüber hinaus können für separat oder im Bundle gekaufte Produkte von Drittanbietern die entsprechenden Bestimmungen dieser Drittanbieter gelten. Durch Akzeptanz dieser Vereinbarung verpflichten Sie sich, die betreffenden Bestimmungen (sofern vorhanden) zu lesen. Ihre Nutzung der Software gilt als Akzeptanz dieser Bestimmungen.
1.8 Supportservices. Supportservices sind ggf. im relevanten Bestellformular festgelegt.
1.9 Eingeschränkte Gewährleistung; Ausschließliche Rechtsmittel; Haftungsausschluss.
1.9.1 Eingeschränkte Gewährleistung. In Artikel 2, Abschnitt 2.10 und Artikel 3, Abschnitt 3.6 ist die eingeschränkte Gewährleistung für die Software von Rockwell Automation dargelegt (die „eingeschränkte Gewährleistung“). Im Gewährleistungsfall wird Rockwell Automation – dies ist Ihr ausschließliches Rechtsmittel – unter Ergreifung kommerziell angemessener Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen: (i) Reparatur oder Ersatz der Software, sodass die Software wieder mangelfrei genutzt werden kann; (ii) der Identifikation oder Bereitstellung eines Work-Around oder einer Alternative, die im Wesentlichen dieselben Ergebnisse bzw. Funktionen erzielt bzw. bietet. Falls Rockwell Automation den Mangel nicht wie in (i) oder (ii) beschrieben lösen kann, kann Rockwell Automation diese Vereinbarung und die relevanten Bestellformulare für die mangelhafte Software kündigen und Ihnen die gezahlten Gebühren anteilig für den mangelhaften Teil der Software erstatten. In diesem Fall endet Ihre Nutzungslizenz für die relevante Software mit sofortiger Wirkung. Die vorstehenden Gewährleistungen erlöschen, wenn Sie versuchen, die Software in irgendeiner Weise zu modifizieren oder sie anders als in der Dokumentation oder unter Verstoß gegen diese Vereinbarung zu nutzen. Rockwell Automation trifft keinerlei Zusagen und übernimmt weder ausdrücklich noch implizit eine Gewähr, dass der Betrieb der Software ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei erfolgt oder die in der Software bereitgestellten Funktionen für den von Ihnen angestrebten Zweck bzw. Ihre Anforderungen geeignet sind oder diese erfüllen. Die vollständige Verantwortung hinsichtlich der Entscheidungen und Maßnahmen auf Basis der mit der Software ermittelten Informationen liegt bei Ihnen. Aufgrund der kontinuierlichen Entwicklung neuer Techniken zum Eindringen in und für Attacken auf Netzwerke gewährleistet Rockwell Automation nicht, dass die Software oder eine Anlage, ein System oder ein Netzwerk, auf der/dem diese genutzt werden, frei von Schwachstellen ist, die ein Eindringen oder einen Angriff ermöglichen.
1.9.2 IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG GILT DIE HIERIN VEREINBARTE, EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG ANSTELLE ALLER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE, EGAL OB AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT VEREINBART. ROCKWELL AUTOMATION UND DIE DRITTLIZENZGEBER SCHLIESSEN SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG – EINSCHLIESSLICH (OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN) DER RECHTSMÄNGELGEWÄHR, DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK – AUS. WEDER MÜNDLICHE NOCH SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN, MARKETING- UND WERBEMATERIALIEN SOWIE BERATUNG SEITENS ROCKWELL AUTOMATION ODER AUTORISIERTER VERTRETER BEGRÜNDEN EINE ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND ERWEITERT AUCH NICHT DEN UMFANG DER IN DIESEM ABSCHNITT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN GEWÄHRLEISTUNG ODER ÄNDERT DIE VERPFLICHTUNGEN VON ROCKWELL AUTOMATION AUS DIESER VEREINBARUNG.
1.9.3 DIE SOFTWARE DARF FÜR DEN ZUGRIFF AUF UND DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER DAS INTERNET UND IN VERBINDUNG MIT HARDWARE ODER ANDEREN PRODUKTEN VERWENDET WERDEN, DIE MIT DEM INTERNET VERBUNDEN SIND. SIE ERKENNEN AN UND BESTÄTIGEN, DASS ROCKWELL AUTOMATION UND DIE DRITTLIZENZGEBER NICHT DIE BETREIBER DES INTERNETS SIND UND DIESES NICHT KONTROLLIEREN UND DASS: (I) SCHÄDLICHER CODE; ODER (II) NICHT AUTORISIERTE NUTZER (Z. B. HACKER) VERSUCHEN KÖNNEN, ZUGRIFF AUF IHRE DATEN, VERTRAULICHEN INFORMATIONEN, WEBSITES, COMPUTER UND NETZWERKE ZU ERLANGEN UND DIESE GEGEBENENFALLS ZU BESCHÄDIGEN. ROCKWELL AUTOMATION UND DIE DRITTLIZENZGEBER SIND FÜR SOLCHE AKTIVITÄTEN NICHT VERANTWORTLICH.
1.9.4 UNTER VERSCHIEDENEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS KONKLUDENTER GEWÄHRLEISTUNG (WIE FÜR DIE OBJEKTIVE BESCHAFFENHEIT DER SOFTWARE) NICHT MÖGLICH, DER OBIGE AUSSCHLUSS GILT ALSO MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE. DIESE GEWÄHRLEISTUNG VERLEIHT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. WEITERE RECHTE KÖNNEN IHNEN IN ABHÄNGIGKEIT VON DER ZUSTÄNDIGEN GERICHTSBARKEIT ZUSTEHEN.
1.10 Geistiges Eigentum.
1.10.1 Software. Die Software ist urheberrechtlich sowie durch andere Gesetze und zwischenstaatliche Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Rockwell Automation und die Drittlizenzgeber behalten sich sämtliche Rechtsansprüche, das Urheberrecht sowie andere Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Software (einschließlich rechtmäßiger Kopien) vor. Sie erwerben, außer der eingeschränkten Lizenz, die in dieser Vereinbarung gewährt wird, weder ausdrücklich noch implizit irgendwelche Rechte. Die Software wird Ihnen im Rahmen einer Rechtegewährung lizenziert oder bereitgestellt, und nicht verkauft. Keine Aussage in dieser Vereinbarung begründet einen Verzicht auf unsere Rechte aus US- oder internationalen Urheberrechtsgesetzen oder aus einem anderen Gesetz.
1.10.2 Feedback. Sie können Rockwell Automation Vorschläge, Kommentare und anderes Feedback zur Software übermitteln. Ein solches Feedback erfolgt freiwillig. Rockwell Automation darf solches Feedback ohne jegliche Verpflichtung oder Einschränkung zu beliebigen Zwecken – einschließlich der Verbesserung der Software – nutzen.
1.10.3 Angemessener Ausgleich. Sie erkennen an, dass eine Beeinträchtigung des geistigen Eigentums der Rockwell Automation eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung darstellt und auf Seiten von Rockwell Automation irreparable Schäden verursachen kann, die sich durch monetären Schadenersatz nicht adäquat ausgleichen lassen. Rockwell Automation ist deshalb berechtigt, ergänzend zu den aus dieser Vereinbarung und aus Gesetz erwachsenden Ansprüchen, einen angemessenen Ausgleich, ohne Stellung einer Kaution oder sonstigen Sicherheit, zu verlangen.
1.10.4 Nutzung von Daten. Außer wie gemäß der unten gewährten eingeschränkten Lizenz vorgesehen, behalten Sie jegliche Rechte und Ansprüche an Daten und Informationen, die Sie an die Software übermitteln („Ihre Daten“), einschließlich Nutzungsdaten. Sie gewähren Rockwell Automation eine nicht exklusive, vollständig bezahlte, weltweit geltende, gebührenfreie Lizenz: (i) Ihre Daten im Zusammenhang mit der von Rockwell Automation im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Software und/oder Dienstleistungen zu verwenden, einschließlich zur Verbesserung der Produkte, Software und Dienstleistungen von Rockwell Automation, (ii) zur Nutzung Ihrer Daten zum Verkauf und zur Dienstleistungserbringung durch Rockwell Automation, vorausgesetzt, Ihre Daten sind anonymisiert und beinhalten nicht Ihre vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten, und (iii) zur Nutzung von aus Ihren Daten, einschließlich aus Ihrer Nutzung der Software und jeglicher zugehörigen Clients, Geräte und Server, abgeleiteten statistischen und aggregierten Daten für die betrieblichen Zwecke von Rockwell Automation, vorausgesetzt, Ihre Daten sind anonymisiert und beinhalten nicht Ihre vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten. Die Verantwortung für die Einholung sämtlicher Rechte, Erlaubnisse, Lizenzen und Genehmigungen für die Bereitstellung Ihrer Daten zur Nutzung wie in dieser Vereinbarung vorgeschrieben liegt bei Ihnen.
1.11 Laufzeit und Kündigung.
1.11.1 Anfangs- und Verlängerungslaufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit der Ausführung des Bestellformulars oder mit dem Herunterladen, Installieren, Kopieren, Zugriff oder einer anderweitigen Nutzung der Software in Kraft und bleibt für die im entsprechenden Aktivierungszertifikat oder Bestellformular angegebene Nutzungsdauer (die „Anfangslaufzeit“) wirksam, es sei denn, sie wird gemäß dieser Vereinbarung zuvor gekündigt. Im Anschluss an die Anfangslaufzeit verlängert sich die Nutzungsdauer für das jeweilige Softwareangebot automatisch um den im Verlängerungs-Bestellformular angegebenen Zeitraum (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), es sei denn, eine der Parteien benachrichtigt die andere Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit über ihre Absicht, die Vereinbarung nicht zu verlängern und zu kündigen. Die Nutzungsdauer bezeichnet die Anfangslaufzeit und jegliche Verlängerungslaufzeiten gemäß diesem Abschnitt.
1.11.2 Kündigung. Sie dürfen diese Vereinbarung durch eine schriftliche Benachrichtigung mit sechzig (60) Tagen im Voraus jederzeit kündigen, indem Sie i) alle Kopien der Software in Ihrem Besitz vernichten oder ii) die Nutzung der Cloud-Dienste einstellen; die dafür gezahlten Gebühren sind, sofern im Bestellformular nicht anders festgelegt, nicht erstattbar und alle restlichen Abonnementgebühren für die Abonnementlaufzeit bleiben zahlbar. Wenn Sie gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung verstoßen und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung von Rockwell Automation beheben (es sei denn, der Verstoß kann nicht behoben werden; in diesem Fall wird die Vereinbarung sofort gekündigt), kann Rockwell Automation diese Vereinbarung kündigen. Sie verpflichten sich, die Nutzung der Software bei Kündigung dieser Vereinbarung einzustellen und alle Kopien der Software und in Ihrem Besitz entweder an Rockwell Automation zurückzusenden oder zu vernichten. Wenn Ihnen diese Software im Rahmen eines Abonnements oder für eine begrenzte Nutzungsdauer lizenziert wurde, endet diese Vereinbarung nach Ablauf der Nutzungsdauer. Mit Kündigung dieser Vereinbarung werden automatisch alle Lizenzen widerrufen, die in dieser Vereinbarung gewährt wurden. Die Vorkehrungen in dieser Vereinbarung zum Schutz geistigen Eigentums, der Nutzung anonymisierter und statistischer Daten und der Vertraulichkeit sowie die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen und alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die nach Erfüllung ihres wesentlichen Zwecks hinaus bestehen bleiben sollen, bleiben über eine Kündigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen. Die Kündigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung entbindet Sie nicht von Ihren Zahlungsverpflichtungen bis zum Ende der vereinbarten Nutzungsdauer. Bei Kündigung aufgrund eines Verstoßes durch Rockwell Automation oder nach Maßgabe der Gewährleistungen und Haftungsfreistellung in Artikel 1, erstattet Rockwell Ihnen den ungenutzten umgelegten Anteil der von Ihnen gezahlten Gebühren. Eine solche Erstattung stellt Ihr ausschließliches Rechtsmittel bzw. die ausschließliche Haftung von Rockwell dar.
1.11.3 Datenschutz. Rockwell Automation behandelt Ihre Daten in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbedingungen unter https://www.rockwellautomation.com/en-us/company/about-us/legal-notices/privacy-and-cookiespolicy.html. Für den Fall, dass geltendes Recht die Erhebung, Nutzung oder sonstige Verarbeitung Ihrer Daten ohne zusätzliche Bestimmungen einschränkt oder untersagt, verpflichten Sie sich, sich den jeweils aktuellen Datenverarbeitungszusätze von Rockwell Automation in Bezug auf die Erhebung, Nutzung und sonstige Verarbeitung Ihrer Daten durch Rockwell zu unterwerfen, die von Zeit zu Zeit geändert werden können (jeweils ein „Datenverarbeitungszusatz“) und jeweils unter https://www.rockwellautomation.com/en-us/company/about-us/legal-notices.html. verfügbar sind. Ein solcher Datenverarbeitungszusatz ist Teil dieser Vereinbarung und unterliegt dieser so, als ob sie hierin enthalten wäre.
1.11.4 Allgemeines. Diese Vereinbarung bildet die vollständige und exklusive Vereinbarung zwischen Rockwell Automation und Ihnen und setzt alle früheren Vereinbarungen schriftlicher oder mündlicher Art in Bezug auf die bereitgestellte Software außer Kraft. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen in einer Bestellung oder einem vergleichbaren, von Ihnen ausgefertigten Dokument sind für Rockwell Automation nicht bindend und gelten als abgelehnt. Diese Vereinbarung kann ausschließlich schriftlich durch ein von einem entsprechend autorisierten Vertreter von Rockwell Automation unterzeichnetes Dokument geändert oder modifiziert werden. Wenn ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder in Teilen für undurchsetzbar befindet, wird die betreffende Bestimmung der Vereinbarung im maximal zulässigen Umfang durchgesetzt, um den Willen der Parteien zu erfüllen. Alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben unverändert in Kraft. Die Parteien bestätigen, dass sie die Aufsetzung der Vereinbarung in englischer Sprache vereinbart haben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen Version und einer anderssprachigen Version dieser Vereinbarung gilt vorrangig die englische Version. Die Akzeptanz dieser Vereinbarung kann in elektronischer Form abgegeben werden, und diese ist für beide Parteien bindend. Sie erklären sich damit einverstanden, die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung nicht aufgrund der elektronischen Form der Akzeptanz anzufechten.
TEIL B – ALLGEMEINE RECHTLICHE/KOMMERZIELLE BESTIMMUNGEN
1.12 Gebühren und Steuern. Sie haben die anwendbaren Gebühren für die Software innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum, abhängig von einer durch Rockwell Automation festgesetzten Kreditlinie oder wie anderweitig von den Parteien ausdrücklich im Bestellformular vereinbart, netto an Rockwell Automation zu zahlen. Außer wie in dieser Vereinbarung oder einem Bestellformular ausdrücklich vorgeschrieben, sind jegliche Gebühren weder erstattbar noch stornierbar. Sie erklären sich damit einverstanden, alle internationalen, nationalen, staatlichen oder lokalen Verkaufs-, Nutzungs-, Verkehrs-, Franchise-, Zoll-, Verbrauchs- und alle anderen Steuern und Abgaben zu zahlen, die infolge Ihres Erhalts der Software oder Ihrer Nutzung der Cloud-Dienste berechnet werden, und Rockwell Automation in Bezug auf diese freizustellen und schadlos zu halten, ausschließlich jedoch Einkommenssteuern auf Erträge, die Rockwell Automation berechnet werden können.
1.13 Haftungsfreistellung. Rockwell Automation trägt die Kosten sowie die aus gegen Sie angestrengten Rechtsstreitigkeiten erwachsenden Schäden bis zu dem Umfang, in dem befunden wird, dass durch die hierin lizenzierte Software von Rockwell Automation ein Patent, Gebrauchsmuster, Urheberrecht oder eine im Land sIhres Softwarekaufs geltende oder eingetragene Marke verletzt, sofern Sie: (A) Rockwell Automation umgehend schriftlich über die mutmaßliche Verletzung informieren; (B) Rockwell Automation das exklusive Recht zur Abwicklung des Rechtsstreits auf Kosten von Rockwell Automation übertragen; und (C) alle angemessenen Informationen sowie Unterstützung im erforderlichen Umfang für die Verteidigung im Rechtsstreit bereitstellen. Rockwell Automation haftet nicht für Verstöße, die auf folgenden Punkten basieren bzw. daraus erwachsen („ausgeschlossene Ansprüche“): aus (i) der Einhaltung Ihrer Anweisungen, Spezifikationen oder Designs, (ii) der Nutzung der Software in Ihrem oder dem Prozess eines Dritten, (iii) Kombinationen mit anderen Anlagen, anderer Software oder anderen Materialien – einschließlich Wiederverkäufer-/VAR-Produkte –, die nicht von Rockwell Automation geliefert wurden, oder (iv) Ihrem Unterlassen der Implementierung eines von Rockwell Automation für die Software gelieferten Updates. Wenn Rockwell Automation feststellt oder vermutet, dass eine Software die Rechte eines Dritten verletzt, kann Rockwell Automation nach ausschließlich eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) die Software so modifizieren, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt, (b) die Software durch eine funktional gleichwertige Software bzw. eine Software mit höherer Leistung ersetzen, die keine Rechte Dritter verletzt, (c) eine Lizenz für Sie beschaffen, damit die Software weiter nach Maßgabe dieser Vereinbarung genutzt werden kann, oder (d) die Lizenz für die die Rechte Dritter verletzende Software beenden, wenn sich Vorstehendes nicht mit angemessenen Maßnahmen seitens Rockwell Automation erreichen lässt, Sie zum Zurücksenden oder Zerstören der betreffenden Software veranlassen und Ihnen die Lizenzgebühren erstatten, die von Ihnen für die betreffende Software gezahlt wurde, linear umgelegt auf einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten ab dem Datum dieser Vereinbarung. Die zuvor genannten Punkte legen die alleinigen und ausschließlichen Verpflichtungen von Rockwell Automation für eine Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte dar.
1.14 Haftungsbeschränkung.
1.14.1 IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG WIRD DIE HAFTUNG VON ROCKWELL AUTOMATION UND DEN DRITTLIZENZGEBERN FÜR KONKRETE SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, STRAFZAHLUNGEN ODER FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART AUSGESCHLOSSEN (EINSCHLIESSLICH – OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN – ENTGANGENE GEWINNE ODER VERLUSTE VON VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN ODER DATEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, ENTGANGENE EINSPARUNGEN, DATENSCHUTZVERLETZUNGEN SOWIE JEDWEDE ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN ODER SONSTIGE VERLUSTE), DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER DEN SUPPORTSERVICES ERGEBEN, IN IRGENDEINER WEISE MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN SUPPORTSERVICES IN ZUSAMMENHANG STEHEN ODER AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERWACHSEN, AUCH WENN ROCKWELL AUTOMATION ODER DER WIEDERVERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR.
1.14.2 UNTER EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DIE BESCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR IM RAHMEN DER VERTRAGSERFÜLLUNG ENTSTANDENE KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT MÖGLICH, DER OBIGE AUSSCHLUSS GILT ALSO MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE.
1.14.3 DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG FÜR ROCKWELL AUTOMATION UND DIE DRITTLIZENZGEBER IN BEZUG AUF ALLE ANSPRÜCHE UND HAFTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DERJENIGEN FÜR DIREKTE SCHÄDEN UND HAFTUNGSFREISTELLUNGSANSPRÜCHE, UND UNABHÄNGIG VON DEREN DECKUNG DURCH EINE VERSICHERUNG, ÜBERSCHREITET NICHT DIE FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE UNMITTELBAR VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, DAS ANLASS ZU DIESER HAFTUNG GEGEBEN HAT,.
1.14.4 SÄMTLICHE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN VON ANSPRÜCHEN UND/ODER HAFTUNG IN DIESER VEREINBARUNG GELTEN UNGEACHTET ENTGEGENSTEHENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ODER EINER ANDEREN VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND ROCKWELL AUTOMATION SOWIE UNGEACHTET DES RECHTSGRUNDES – OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG – AUCH FÜR VERBUNDENE UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN, ZUGELASSENE DISTRIBUTOREN UND ANDERE AUTORISIERTE WIEDERVERKÄUFER VON ROCKWELL AUTOMATION ALS DRITTBEGÜNSTIGTE.
1.15 Kein Einsatz in Hochrisikobereichen. Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht entwickelt, hergestellt oder vorgesehen für den Einsatz in und den Verkauf für Gefahrenbereiche, in denen Ausfallsicherheit (failsafe) vorausgesetzt ist, weil ein Ausfall der Software zu Todesfällen, Körperverletzungen sowie schweren Sach- und Umweltschäden führen kann („Hochrisikoaktivitäten“). Sofern Rockwell Automation keine schriftliche Genehmigung erteilt und hinsichtlich des spezifischen Software Einsatzes beratend herangezogen wird, schließt die Lizenz die Nutzung der Software im Umfeld von Hochrisikoaktivitäten aus, und Sie (i) dürfen die Software nicht in Zusammenhang mit Hochrisikoaktivitäten einsetzen und (ii) stellen Rockwell Automation, ihre verbundenen Unternehmen und deren Drittlizenzgeber gegenüber allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Kosten, Rechtsberatungsgebühren und sonstigen Ausgaben in Zusammenhang mit solchen Hochrisikoaktivitäten frei, verteidigen sie gegen diese und halten sie dagegen schadlos.
1.16 Eingeschränkte Rechte für staatliche Stellen. Wenn Sie eine staatliche Stelle oder Behörde der USA sind, gilt die folgende Bestimmung. Die Software besteht aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“ gemäß der Verwendung dieser Begriffe in 48 C.F.R. § 12.212 (SEPT. 1995) und wird dem Staat bereitgestellt (i) für den Erwerb durch oder im Namen von Zivilbehörden in Übereinstimmung mit der Richtlinie in 48 C.F.R. § 12.212 oder (ii) für den Erwerb durch oder im Namen von Stellen des Verteidigungsministeriums in Übereinstimmung mit den Richtlinien in 48 C.F.R. § 227.7202-1 (JUN. 1995) und § 227.7202-3 (JUN. 1995).
1.17 Exportbeschränkungen.
1.17.1 Sie erkennen an, dass die Software und die zugehörigen Dienste verschiedenen Exportkontrollen und -bestimmungen unterliegen können. Sie erklären sich damit einverstanden, alle geltenden Export- und Re-exportgesetze und -vorschriften, Embargos und Sanktionen einzuhalten, einschließlich beispielsweise jene der Vereinigten Staaten (zusammen die „Exportgesetze“), und sichern zu und gewährleisten, dass die gesamte im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellte Software und Dienste und alle Derivate davon nicht: (i) unter direkter oder indirekter Verletzung der Exportgesetze verwendet, heruntergeladen, exportiert, re-exportiert oder übertragen werden; (ii) für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Entwurf, die Entwicklung, Herstellung oder Produktion von Atomwaffen, Raketen, chemischen oder biologischen Waffen; und/oder (iii) nach Russland oder Weißrussland oder zur Verwendung dort oder an Personen/Einrichtungen geliefert oder bereitgestellt werden, die ansonsten nicht berechtigt sind, die hierin bereitgestellte Software oder die hierin bereitgestellten Dienste zu erwerben oder zu verwenden.
1.17.2 Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie keinen Sanktionen unterliegen oder anderweitig auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien stehen und dass Sie sich nicht zu 50 % oder mehr im Besitz einer solchen Partei befinden oder unter der Kontrolle einer solchen Partei stehen. Dies gilt insbesondere für die Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der US-Regierung (z. B. die Specially Designated Nationals-Liste und die Foreign Sanctions Evaders-Liste des US-Finanzministeriums sowie die Entity List des US-Handelsministeriums), der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten oder anderer zuständiger Regierungsbehörden. Sie garantieren außerdem, dass keine sanktionierten oder gesperrten Personen an der Nutzung der Software und Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich Verhandlungen, Vertragsabschlüssen oder sonstigen Transaktionen, beteiligt sind. Außerdem benachrichtigen Sie Rockwell Automation umgehend, wenn eine Eigentumsänderung oder eine sonstige Änderung gegen eine Bestimmung dieses Abschnitts verstößt; in diesem Fall ist Rockwell Automation von allen weiteren Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden.
1.17.3 Sie verstehen, dass bestimmte Funktionen der Software, wie etwa Verschlüsselung oder Authentifizierung, Nutzungs-, Import- oder Exportbeschränkungen unterliegen können, wenn Sie die Software aus dem Kaufland übertragen, und dass Sie für die Einhaltung aller dieser geltenden Beschränkungen verantwortlich sind. Sie sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für jeden nachfolgenden Export, Import oder jede Nutzung der Software oder des Dienstes einzuholen.
1.18 Audit. Sie stimmen zu, dass Rockwell Automation oder sein Beauftragter Ihre Nutzung der Software hinsichtlich der Einhaltung dieser Vereinbarung mit angemessener Vorankündigung überprüfen kann. Sie verpflichten sich, in vollem Umfang mit Rockwell Automation und vom Unternehmen autorisierten Vertretern im Rahmen solcher Audits zu kooperieren, damit Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung zweifelsfrei festgestellt werden kann. Rockwell Automation und die vom Unternehmen autorisierten Agenten werden Ihre angemessenen Sicherheitsvorschriften befolgen, während sie sich in Ihren Räumlichkeiten aufhalten. Wenn ein solches Audit eine Nutzung der Software durch Sie enthüllt, die nicht in vollständiger Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung erfolgt, sind Sie verpflichtet, Rockwell Automation alle angemessenen Kosten zu erstatten, die durch ein solches Audit entstanden sind. Diese Erstattungspflicht gilt ungeachtet Ihrer sonstigen Haftungen aufgrund der Nichterfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung.
1.19 Vertrauliche Informationen. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen nutzen oder offenlegen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung autorisiert wird. Jede Partei muss alle vertraulichen Informationen mit derjenigen Sorgfalt schützen, wie sie hinsichtlich eigener, vergleichbar wertvoller geschützter Informationen zur Anwendung bringt und keinesfalls die Schutzmaßnahmen unterschreiteen, die ein verantwortlich handelndes Unternehmen unter vergleichbaren Umständen aufwenden würde. Die Parteien müssen umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen, um die unberechtigte Nutzung oder die Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei in angemessener Weise über jede tatsächliche oder versuchte unbefugte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen zu informieren.
1.20 Übertragung/Abtretung. Sie können über das Rockwell Automation Commerce Portal erworbene Software über die Self-Service-Übertragungsfunktion im Dashboard „Mein Abonnement“ zuweisen. Ansonsten dürfen Sie diese Vereinbarung ohne vorliegende schriftliche Genehmigung von Rockwell Automation weder ganz noch in Teilen abtreten. Jeder Versuch der Abtretung dieser Vereinbarung ohne eine solche Genehmigung ist null und nichtig. Nach Maßgabe des Vorstehenden gilt diese Vereinbarung für zulässige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei.
1.21 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Wisconsin unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on the International Sale of Goods) findet keine Anwendung. Sie verpflichten sich, jede Klage in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder der Software ausschließlich bei den einzel- oder bundesstaatlichen Gerichten des Staates Wisconsin einzureichen, und stimmen ferner zu, dass für jede Klage, die Rockwell Automation Ihnen gegenüber erhebt, die einzel- und bundesstaatlichen Gerichte des Staates Wisconsin zuständig sind.
1.22 Höhere Gewalt. Rockwell Automation übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die sich daraus ergeben, dass es (oder einer seiner Subunternehmer) die in diesen Bedingungen genannten Leistungen nicht erbringen kann, sofern dies auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein: Risiken der höheren Gewalt, Handlungen und Unterlassungen durch Sie, Handlungen von Zivil- und Militärbehörden, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Krieg, Aufstände, Terroranschläge, Cyber-Angriffe, Mangel an Komponenten oder Materialien, Transportverzögerungen oder Transportembargos. Im Fall einer solchen Verzögerung ist/sind der/die Erfüllungstermin(e) von Rockwell Automation (falls vorhanden) angemessen und abhängig von der Länge einer solchen Verzögerung zu verlängern.
1.23 Sprache. Die Parteien bestätigen, dass sie gefordert haben, diese Vereinbarung in englischer Sprache aufzusetzen. Les parties reconnaissent avoir exigé la rédaction en anglais du Contrat. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen Version und einer anderssprachigen Version dieser Vereinbarung gilt vorrangig die englische Version.
ARTIKEL 2 – CLOUD-DIENSTE
2.1 Definitionen.
2.1.1 Anmeldeinformationen: Sämtliche Nutzernamen, Kennnummern, Passwörter, Lizenzen oder Sicherheitsschlüssel, Sicherheits-Token, PINs oder andere Sicherheitscodes, -methoden, -technologien und/oder -geräte, die allein oder in Kombination zur Überprüfung der Identität einer Person und/oder eines Geräts und zur Berechtigung für den Zugriff auf und/oder die Nutzung der Cloud-Dienste verwendet werden, die entweder von Ihnen oder von Rockwell Automation auf Ihr Verlangen zugewiesen werden.
2.1.2 Verfügbarkeitsbedarf: Der standardmäßige, im anwendbaren Bestellformular festgelegte Verfügbarkeitsbedarf für den Dienst.
2.1.3 Plan: Der Notfallwiederherstellungsplan für die anwendbaren Cloud-Dienste von Rockwell Automation.
2.2 Nutzung der Anmeldeinformationen. Dieser Abschnitt findet auf Cloud-Dienste Anwendung, für die laut dem Bestellformular Anmeldeinformationen benötigt werden. In diesem Fall ist es zulässigen Nutzern ausdrücklich verboten, die zugewiesenen Anmeldeinformationen an andere natürliche oder juristische Personen oder Geräte weiterzugeben. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung der Vereinbarung durch Ihre zulässigen Nutzer und Sie sichern zu und gewährleisten, dass diese ihre Anmeldeinformationen nicht an andere weitergeben.
2.3 Ihr Datenstandort. Nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Vorschriften darf Rockwell Automation Ihre Daten überall dort verarbeiten und speichern, wo Rockwell Automation und Vertreter des Unternehmens Einrichtungen betreiben. Durch die Nutzung der Cloud-Dienste stimmen Sie der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten zu.
2.4 Konnektivität. Sie und Ihre zulässigen Nutzer sind alleine für alle Telekommunikations- und Internetverbindungen verantwortlich, die für den Zugriff auf die Cloud-Dienste erforderlich sind, sowie für sämtliche Hardware und Software (wie in der Dokumentation für die Cloud-Dienste angegeben) in Ihren bzw. ihren Einrichtungen. Zusätzlich zu etwaigen anderen Fremdkosten sind Sie für die Zahlung sämtlicher Telekommunikationskosten, -gebühren und -leistungen verantwortlich, die für den Zugriff auf die Cloud-Dienste erforderlich sind.
2.5 Gewährleistungen in Bezug auf Daten. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Ihnen ausreichende Rechte an Ihren Daten, welche Rockwell Automation zur Leistungserfüllung aus dieser Vereinbarung und dem Bestellformular benötigt, zustehen, und dass dieser Zugriff auf Ihre Daten bzw. deren Nutzung nicht gegen Vertragspflichten oder Vertraulichkeitsverpflichtungen, Datenschutzrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten verstößt.
2.6 Zulässige Nutzung. Es ist Ihnen untersagt, (a) Inhalte hochzuladen, zu posten, per E-Mail zu versenden oder anderweitig zu übermitteln, die rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, einschüchternd, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, verleumderisch, abfällig, vulgär, obszön, beleidigend, invasiv, respektlos, hasserfüllt oder rassistisch oder sonst wie anstößig sind, (b) sich als andere natürliche oder juristische Personen auszugeben oder eine falsche Zugehörigkeit zu einer natürlichen oder juristischen Person anzugeben oder diese falsch darzustellen oder eine falsche Identität anzunehmen, (c) Kopfzeilen zu fälschen oder anderweitig Erkennungsmerkmale zu manipulieren, um den Ursprung der über die Cloud-Dienste übermittelten Inhalte zu verschleiern, (d) Inhalte hochzuladen oder anderweitig zu übermitteln, die geltendes Recht, einschließlich Patente, Marken, Handelsgeheimnisse, Urheberrechte oder andere Schutzrechte einer Partei, verletzen, (e) Material hochzuladen, zu posten, per E-Mail zu versenden oder auf andere Weise zu übertragen, das Schadcode enthält; (f) die Cloud-Dienste oder Netzwerke, die mit den Cloud-Diensten verbunden sind, zu stören oder zu unterbrechen oder Anforderungen, Verfahren, Richtlinien oder Vorschriften von Netzwerken, die mit den Cloud-Diensten verbunden sind, zu untergraben.
2.7 Ihre Freistellungspflicht. Sie verpflichten sich, Rockwell Automation und seine Lizenzgeber gegenüber jedweder Haftung sowie Schäden, Sanktionen, Bußgeldern und Kosten zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus (a) der Nutzung Ihrer Daten wie in dieser Vereinbarung festgelegt, einschließlich Ihres Versäumnisses, die Anforderungen der Gewährleistungen in Bezug auf Daten und der zulässigen Nutzung aus diesem Abschnitt einzuhalten, oder (b) Ihrer Nutzung der Cloud-Dienste unter Verstoß gegen die Vereinbarung oder das Bestellformular ergeben.
2.8 Überwachung. Sie bestätigen, dass Rockwell Automation oder ein Dritter im Auftrag von Rockwell Automation Ihren Zugriff auf die Cloud-Dienste und deren Nutzung in dem Umfang überwachen darf, der erforderlich ist, um die Einhaltung der Vereinbarung und des Bestellformulars sicherzustellen.
2.9 Informationssicherheit. Im Einklang mit den für Rockwell Automation geltenden Gesetzen und seinen aktuellen Praktiken und Verfahren hat Rockwell Automation administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen zu pflegen und durchzusetzen, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten schützen, die in den Cloud-Diensten gespeichert sind. Rockwell Automation benachrichtigt Sie über jegliche Gefährdungen der Sicherheit Ihrer Daten, von denen festgestellt wird, dass sie Auswirkungen auf Ihre Daten haben. Weitere Informationen zu den Maßnahmen, die zum Schutz der Cloud-Dienste und Ihrer Daten angewandt werden, finden Sie unter https://www.rockwellautomation.com/en-us/company/about-us/integrity-sustainability/trust-security.html.
2.10 Eingeschränkte Gewährleistungen – Cloud-Dienste. Es wird die Gewährleistung gegeben, dass die Cloud-Dienste während der Nutzungsdauer im Wesentlichen mit Ihrer Dokumentation übereinstimmen. Rockwell Automation ergreift kommerziell angemessene Maßnahmen, um Schadcode zu identifizieren und aus den Cloud-Diensten zu entfernen. Die vorstehenden Gewährleistungen erlöschen, wenn Sie versuchen, die Cloud-Dienste in irgendeiner Weise zu modifizieren oder sie unter Verstoß gegen diese Vereinbarung zu nutzen.
2.11 Verfügbarkeit. Rockwell Automation ergreift kommerziell angemessene Maßnahmen, um Ihnen die Cloud-Dienste, wie in dieser Vereinbarung und dem Bestellformular vorgesehen, während des jeweiligen Monats im Verlauf der relevanten Nutzungsdauer durchschnittlich mindestens 99,9 % der Zeit bzw. wie anderweitig im Bestellformular festgelegt (der „Verfügbarkeitsbedarf“) zur Verfügung zu stellen. Davon ausgenommen ist zulässige Nichtverfügbarkeit. „Zulässige Nichtverfügbarkeit“ beinhaltet planmäßige Ausfallzeiten (wie unten definiert) und jegliche Nichtverfügbarkeit aus Gründen jenseits der vernünftigen Kontrolle von Rockwell Automation, einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein: jegliche(r) Software-, Hardware- oder Telekommunikationsausfälle, Unterbrechung oder Ausfall von Telekommunikations- oder digitalen Übermittlungslinks, Internetverzögerungen oder -ausfälle, Ausfall oder Defekt von Drittanbietersoftware, Lieferanten oder Produkten und Nichtverfügbarkeit aufgrund Ihrer Handlungen oder Unterlassungen oder ein Ausfall Ihrer Kommunikationsschnittstellen oder -systeme. „Planmäßige Ausfallzeiten“ sind die Zeiten, in denen Rockwell Automation Systemwartung durchführt sowie Fälle, in denen eine Notfallwartung erforderlich ist. Rockwell Automation ergreift angemessene Maßnahmen, um planmäßige Ausfallzeiten außerhalb der Stoßzeiten anzusetzen. Falls der Verfügbarkeitsbedarf nicht gedeckt werden kann, ergreift Rockwell Automation kommerziell angemessene Maßnahmen, um die Unterbrechung so bald wie möglich zu beheben. Falls Rockwell Automation den Verfügbarkeitsbedarf während der relevanten Nutzungsdauer zwei (2) aufeinanderfolgende Monate lang nicht decken kann, können Sie die relevanten Cloud-Dienste innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Ende des entsprechenden zweiten Monats ohne weitere Haftung kündigen und eine anteilige Erstattung jeglicher bezahlten, ungenutzten laufenden Kosten für die gekündigten Cloud-Dienste erhalten. Die Erstattung stellt Ihr ausschließliches Rechtsmittel bzw. die ausschließliche Haftung von Rockwell für das Nichtdecken des Verfügbarkeitsbedarfs dar.
2.12 Disaster Recovery. Rockwell Automation hat für die Cloud-Dienste einen Plan zur Notfallwiederherstellung/Unternehmenskontinuität entwickelt und umgesetzt. Rockwell Automation wird den Plan im Einklang mit seinen aktuellen Praktiken regelmäßig testen und nachtesten.
2.13 Aussetzung oder Kündigung. Rockwell Automation kann Ihren Zugriff auf die Cloud-Dienste jederzeit aussetzen oder beenden, wenn Rockwell Automation Grund zu der Annahme hat, dass (i) Sie die Vereinbarung oder das Bestellformular verletzt haben, (ii) dies notwendig oder ratsam ist, um eine Beschädigung oder Unterbrechung der Cloud-Dienste zu verhindern, (iii) die Bereitstellung der Cloud-Dienste durch Rockwell Automation nicht länger kommerziell vertretbar ist und/oder (iv) dies notwendig oder ratsam ist, um Rockwell Automation vor potenzieller Haftung, einschließlich in Bezug auf Einhaltung des geltenden Rechts, zu bewahren. Rockwell Automation wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie über die E-Mail-Adresse zu benachrichtigen, die für das Nutzerkonto registriert wurde. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung haben Sie zehn (10) Tage Zeit, um über die Funktionen der Cloud-Dienste eine Kopie Ihrer Daten in einem Format herunterzuladen, das zum betreffenden Zeitpunkt von den Cloud-Diensten unterstützt wird. Im Anschluss kann Rockwell Automation Ihre in den Cloud-Diensten verbliebenen Daten löschen oder unzugänglich machen. Rockwell Automation ist nicht für das Löschen Ihrer Daten verantwortlich.
2.14 Übermäßiger Datengebrauch. Rockwell Automation behält sich das Recht vor, Ihnen Gebühren zu berechnen, wenn Sie den Nutzungsumfang überschreiten, der in Ihrem Bestellformular für die Cloud-Dienste zulässig ist.
2.15 Anwendbarkeit. Diese Vereinbarung und dieses Bestellformular gelten zwischen Rockwell Automation und Ihnen und unabhängig davon, ob der Kauf direkt bei Rockwell Automation oder über einen autorisierten Distributor oder Wiederverkäufer getätigt wurde. Die Vereinbarung oder das Bestellformular darf vom Wiederverkäufer nicht geändert werden.
ARTIKEL 3 – LOKALE SOFTWARE
3.1 Definitionen.
3.1.1 Aktivierungszertifikat: Mit der Software geliefertes Dokument, das u. a. den Softwareaktivierungsschlüssel sowie Informationen zum Nutzungstyp und zur Nutzungsdauer enthalten kann.
3.1.2 Aktivierungsschlüssel: Alphanumerischer Code zur Aktivierung und Nutzung der Software.
3.1.3 Kapazität: Bezeichnet den Geltungsbereich der angegebenen Autorisierung gemäß der Beschreibung auf dem Aktivierungszertifikat oder Bestellformular, gemessen (beispielsweise) nach Anlagenzahl, E/A-Anzahl, Plattformanzahl, Sitzungsanzahl, Tag-Anzahl, Bildschirmanzahl oder Prozessoranzahl und/oder anderen Messeinheiten für die Nutzung.
3.1.4 Client: Gerät, das die Software auf einem Server direkt oder indirekt ausführt, nutzt oder darauf zugreift.
3.1.5 Gerät: Umgebung, Knotenpunkt, Server, Computer oder andere digitale Arbeitsstation bzw. elektronische, Mobilfunk- oder Datenverarbeitungskomponente in physischer oder virtueller Form zur Ausführung oder Nutzung der Dienste der Software oder für den Zugriff darauf.
3.1.6 Server: Jedes Gerät, auf dem sich Software befindet, die von anderen Geräten ausgeführt oder verwendet bzw. auf die mit diesen Geräten zugegriffen werden kann.
3.2 Nutzungstyp.
3.2.1 Personengebundene Nutzung: Eine Lizenz oder ein Recht, die/das die Nutzung der Software nur durch die angegebene natürliche Person gestattet.
3.2.2 Gleichzeitige Nutzung: Diese Lizenz oder dieses Recht erlaubt die Nutzung der Software durch die angegebene Anzahl von Nutzern, sofern die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Software zugreifende oder diese nutzende Anzahl von Nutzern nicht die Anzahl der im Bestellformular angegebenen gültigen Softwareaktivierungen überschreitet.
3.2.3 Gerätebasierte Nutzung: Diese Lizenz oder dieses Recht erlaubt die Nutzung der Software auf jedem Endgerät, auf dem die Software durch ein anderes Gerät ausgeführt oder verwendet bzw. auf die mit einem anderen Gerät zugegriffen werden kann.
3.2.4 Standortbasierte Nutzung: Diese Lizenz oder dieses Recht erlaubt die Nutzung einer unbeschränkten Anzahl von Instanzen der Software durch Ihre Mitarbeiter oder autorisierten Auftragnehmer an einem angegebenen Standort.
3.2.5 Kapazitätsbasierte Nutzung: Diese Lizenz oder dieses Recht erlaubt die Nutzung der Software basierend auf einer Kapazität.
3.2.6 Berechtigungsbasierte Nutzung: Diese Lizenz oder dieses Recht ist eine Nutzungslizenz und ist für jedes Leistungsmerkmal erforderlich, das die Software ausführt, direkt oder indirekt nutzt oder auf die Software zugreift.
3.3 Einschränkungen zum Kopieren und zum Design.
3.3.1 Sie dürfen die Software ausschließlich in dem in diesem Abschnitt angegebenen Umfang kopieren.
3.3.1.1 Sie dürfen eine Kopie der Software erstellen, sofern die Kopie ausschließlich der Archivierung, also der Verfügbarkeit einer internen Sicherungskopie der Software dient.
3.3.1.2 Sie dürfen eine Kopie der Software zum Zweck der Installation der Software in Ihrer Organisation erstellen, sofern Sie Lizenzen für solche Kopien der Software erworben haben.
3.3.1.3 Sie dürfen das Software-Image kopieren, wenn eine schriftliche Erlaubnis von Rockwell Automation vorliegt und Sie die erforderlichen Lizenzen für solche Kopien des Software-Images erworben haben.
3.3.2 Sie erhalten und reproduzieren alle Urheberrechts- und Eigentumsvermerke exakt in der vorliegenden Form auf allen von Ihnen in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt erstellten Kopien (auch Teilkopien) der Software.
3.3.3 Wenn Sie die Software auf eine neuere Version aktualisieren, dürfen Sie die alte Ausgabe oder Version nicht an einen anderen Nutzer übertragen.
3.4 Nutzungseinschränkungen.
3.4.1 Sie dürfen die Software nicht als Anwendungsdienstanbieter oder in vergleichbarer Funktion nutzen oder gewerblich hosten, um sie Dritten bereitzustellen.
3.4.2 Sie dürfen die Software am angegebenen Standort nur verwenden, wenn ein angegebener Standort angegeben wurde.
3.4.3 Sie dürfen die Software auf dem vorgesehenen Gerät nur verwenden, wenn ein vorgesehenes Gerät angegeben wurde.
3.4.4 Sie dürfen Software für ein Rockwell Automation-Produkt nur herunterladen und nutzen, wenn das betreffende Produkt rechtmäßig und direkt von einer von Rockwell Automation autorisierten Quelle beschafft wurde und keine unbefugten Änderungen aufweist. Sie bestätigen, dass jegliche unbefugte Änderung an einem Produkt von Rockwell Automation dazu führen kann, dass ein solches Produkt und die Software nicht länger funktionieren. In allen anderen Fällen sind das Herunterladen und die Nutzung der Software streng verboten. Wenn Sie ein Rockwell Automation-Produkt beispielsweise von einer nicht autorisierten Quelle (z. B. einem nicht autorisierten Online-Wiederverkäufer) beschafft haben, sind Sie nicht berechtigt, irgendwelche Materialien – einschließlich Software- und Firmwareupdates – herunterzuladen. Jedwede Nutzung solcher Materialien ist verboten.
3.4.5 Sie dürfen Teile der Software nicht für eine unabhängige Nutzung abtrennen.
3.4.6 Sie dürfen die Software jeweils nur für eine Systemarchitektur und ein Betriebssystem installieren.
3.5 Disaster Recovery. Sie sind selbst dafür verantwortlich, einen Notfallwiederherstellungsplan zu implementieren, der unter anderem die Sicherstellung des Zugriffs auf Ihre Daten und das Erstellen einer Sicherungskopie der Daten umfasst.
3.6 Eingeschränkte Gewährleistungen – Lokale Software. Für Software, die in Ihren Einrichtungen installiert ist, besteht, ab Datum der Lieferung, eine Gewährleistung für neunzig (90) Tage, dass die Software zum Liefertermin im Wesentlichen der zugehörigen Dokumentation von Rockwell Automation entspricht. Rockwell Automation ergreift kommerziell angemessene Maßnahmen, um Schadcode vor der Lieferung der Software an Sie zu identifizieren und zu entfernen. Schadhafte Datenträger, auf denen die Software geliefert wurde, werden bei Rücksendung innerhalb der Gewährleistungsdauer kostenfrei ausgetauscht.